Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2014 - L 15 AS 156/14 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,104012
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2014 - L 15 AS 156/14 B ER (https://dejure.org/2014,104012)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.05.2014 - L 15 AS 156/14 B ER (https://dejure.org/2014,104012)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER (https://dejure.org/2014,104012)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,104012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - kein Anspruch auf isolierte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2014 - L 15 AS 156/14
    Die Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Wohnung nach § 22 Abs. 4 S. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bezieht sich immer auf ein konkretes Wohnungsangebot (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 22. November 2011 - B 4 AS 219/10 R - Rn. 14), so dass die Antragstellerinnen hinsichtlich eines etwaigen Alternativangebots erneut die Zusicherung bei dem Antragsgegner zu beantragen hätten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 15 AS 32/17
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Mietobergrenzen nach der Verwaltungsanweisung der G. Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zu § 22 SGB II (in der vom 1. Januar 2014 bis 28. Februar 2017 gültigen Fassung) überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 15 AS 49/15
    Der Senat hat bereits entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Obergrenzen nach der Verwaltungsanweisung des Antragsgegners überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2017 - L 15 AS 314/16
    Der Senat hat bereits entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Obergrenzen nach der o.g. Verwaltungsanweisung überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER, vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER und vom 5. Dezember 2016 - L 15 AS 257/16 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2016 - L 15 AS 170/16
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Obergrenzen nach der Verwaltungsanweisung des Antragsgegners überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2016 - L 15 AS 108/16
    Der Senat hat bereits entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Obergrenzen nach der o.g. Verwaltungsanweisung überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2019 - L 15 AS 167/19
    In allen Fällen, in denen die maßgeblichen Mietobergrenzen aufgrund eines "schlüssigen Konzeptes" des Grundsicherungsträgers oder, sofern ein solches nicht bejaht werden kann, der Wohngeldtabelle nach § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) überschritten werden, kommen weitere Leistungen im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes nicht in Betracht (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2018 - L 15 AS 105/18
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Mietobergrenzen nach der Verwaltungsanweisung der M. Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zu § 22 SGB II überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2018 - L 15 AS 309/17
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Mietobergrenzen nach der Verwaltungsanweisung der I. Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zu § 22 SGB II überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2016 - L 15 AS 16/16
    Der Senat hat bereits entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Obergrenzen nach der o.g. Verwaltungsanweisung überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 15 AS 177/15
    Der Senat hat bereits entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Obergrenzen nach der Verwaltungsanweisung des Antragsgegners überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2015 - L 15 AS 51/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2015 - L 15 AS 23/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2019 - L 15 AS 164/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2016 - L 15 AS 52/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht